Montag, 23. Januar 2012

Deutscher Datenschutz - auch interessant für die Schweiz

In Zukunft werden sich die Bestimmungen aller Art immer mehr mit denen der EU ähneln. So wird das auch beim Datenschutz werden.

Darum hier bereits einmal ein paar Hinweise zum neuen deutschen Datenschutzgesetz.

1) Grundsätzlich gilt: Wer seine Kunden bewirbt und nicht protokolliert hat, dass er ihnen für den Kanal ein Opt-in vorliegt, bewegt sich auf schmalem Grad. Helfen können da einem nur die vielen Ausnahmen:
a) die Adressen werden im B2B-Umfeld genutzt
b) es handelt sich um Spendenwerbung
c) es  sind echte, bekannte Bestandeskunden.

2) Wer Fremdadressen nutzen will, muss vom Adresslieferant/Listbroker die Gewissheit haben, dass die Adressaten ihre Einwilligung für die Adressnutzung gegeben haben.

3)Wer bei Mailings die Herkunft der Daten angibt, benötigt kein Opt-in. Jedoch bei Telefonwerbung: hier genügt die Herkunftsangabe nicht. Das Opt-in muss vorgängig abgeklärt werden.

Tipp: Beginnen Sie bei zugekauften Adressen die Herkunft im Mailing einzudrucken.


Dienstag, 17. Januar 2012

Wer die Kundendaten hat

Eigentlich sind Unternehmen wie Mars, Nike & Co. nicht zu beneiden. Durch den Verkauf über den Handel gelangen sie nie zu den echten Adressen ihrer Kunden und zu deren Kaufverhalten. Darum müssen sie auch ausweichen: Massenmediale Ansprache und der Versuch, näher an die Kunden zu gelangen über Social Media Marketing.

Doch all die Firmen, die ihre Kunden per Adresse und Kauf kennen? Sie hätten es einfach, direkt zu kommunizieren. Warum machen sie es sich schwer, alle anderen Kanäle zu bevorzugen anstatt den direkten Weg zu wählen?

Freitag, 6. Januar 2012

Personalisierung macht Sinn, wenn...

wenn sich die Personalisierung durchzieht: Vom Mailing, wie hier mit der Bildpersonalisierung hin zur PURL (personalisierten Landingpage) bis hin zur persönlichen Offerte per persönlich adressierter Email oder Mailing.