Montag, 23. Januar 2012

Deutscher Datenschutz - auch interessant für die Schweiz

In Zukunft werden sich die Bestimmungen aller Art immer mehr mit denen der EU ähneln. So wird das auch beim Datenschutz werden.

Darum hier bereits einmal ein paar Hinweise zum neuen deutschen Datenschutzgesetz.

1) Grundsätzlich gilt: Wer seine Kunden bewirbt und nicht protokolliert hat, dass er ihnen für den Kanal ein Opt-in vorliegt, bewegt sich auf schmalem Grad. Helfen können da einem nur die vielen Ausnahmen:
a) die Adressen werden im B2B-Umfeld genutzt
b) es handelt sich um Spendenwerbung
c) es  sind echte, bekannte Bestandeskunden.

2) Wer Fremdadressen nutzen will, muss vom Adresslieferant/Listbroker die Gewissheit haben, dass die Adressaten ihre Einwilligung für die Adressnutzung gegeben haben.

3)Wer bei Mailings die Herkunft der Daten angibt, benötigt kein Opt-in. Jedoch bei Telefonwerbung: hier genügt die Herkunftsangabe nicht. Das Opt-in muss vorgängig abgeklärt werden.

Tipp: Beginnen Sie bei zugekauften Adressen die Herkunft im Mailing einzudrucken.


Keine Kommentare: