Dienstag, 9. Juli 2013

Und wieder kommt das Telefonmarketing in die Schlagzeilen

Nun sind erste Zahlen bekannt: Seit April 2012 (also im Zeitraum von 15 Monaten) gingen erhielt das SECO beinahe 5000 Beschwerden über unzulässige Telefonate trotz Sterneintrag im Telefonbuch.


In 17 Fällen kam es zu Abmahnungen durch das Seco, in 7 Fällen zu Strafklagen. Gemäss Guido Sutter, Leiter Ressort Recht beim Seco, sind die meisten Strafverfahren noch hängig. Von den drei Fällen, die abgeschlossen sind, führte lediglich einer zu einem Strafbefehl: Der Beschuldigte erhielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen verbunden mit einer Busse von 7000 Franken. In zwei anderen Fällen war die angezeigte Rufnummer bewusst gefälscht worden, um den Anrufer zu verschleiern. So ist eine Identifizierung der Täter nicht möglich.

Mal schauen, wie das weiter geht!

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